Häufige Fragen zum Bedarfsausweis Gewerbe
- Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
- Wozu ist der Energieausweis relevant?
- Was ist ein Bedarfsausweis?
- Was muss beim Bedarfsausweis für Gewerbeobjekte besonders berücksichtigt werden?
- Ist für den Bedarfsausweis ein Vor-Ort-Termin nötig?
- Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll, auch wenn er nicht Pflicht ist?
- Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- Wer stellt den Bedarfsausweis beim Ingenieurbüro Cornelsen aus?
- Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
- Bei mir fehlt die Seite 3 des Bedarfsausweises. Wurde die vergessen?
- Wie lange ist der Energieausweis gültig?
- In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?
- Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
- Was kostet ein Bedarfsausweis Gewerbe?
- Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil zusätzliche Angaben erforderlich?
- Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
- Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?
Weiterführende Informationen:
– Informationen zum Bedarfsausweis
– Bedarfsausweis Gewerbe
Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Energieausweis wurde ab dem 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt, von Anfang an mit zwei Berechnungswegen: dem verbrauchsbasierten Verbrauchsausweis aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre und dem bedarfsbasierten Bedarfsausweis aus einer energetischen Bilanz.
Der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude gibt den Verbrauch je Quadratmeter Nettogrundfläche für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung an. Oft fehlen dafür aber lückenlose Abrechnungen, oder Leerstände verzerren das Bild. Dann, und bei Neubau und Modernisierung, kommt der Bedarfsausweis Gewerbe zum Zug: Er wird aus Gebäudeplänen und Anlagendaten berechnet und braucht keine Abrechnungen.
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung der einzige zulässige Energieausweis.
Wozu ist der Energieausweis relevant?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing erfüllt der Eigentümer mit dem Energieausweis seine Vorlagepflicht nach § 80 GModG. Interessenten können damit Gebäude ähnlicher Nutzung vergleichen.
Für den Eigentümer zeigt die Bilanz je Zone, wo das Gebäude Energie verliert, und liefert die Grundlage für Sanierungsentscheidungen und für die Senkung der Betriebskosten.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude wird über ein Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 berechnet. Zonen unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung werden getrennt bilanziert. In die Berechnung gehen der Dämmzustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fußboden, Fenster), die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Lüftung sowie die Beleuchtung ein, dazu Wärmepumpen und Solaranlagen. Durch genormte Randbedingungen ist das Ergebnis unabhängig vom Nutzerverhalten.
Die Energieeffizienz des verwendeten Energieträgers fließt über den Primärenergiefaktor in das Ergebnis ein.
Was muss beim Bedarfsausweis für Gewerbeobjekte besonders berücksichtigt werden?
Neben dem Heizwärmebedarf wird der Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung ermittelt. Die Zonen unterschiedlicher Nutzung müssen sinnvoll abgegrenzt werden, und der Ausweis listet alle Nutzungszonen mit ihrem Anteil an der Nettogrundfläche auf.
Ist für den Bedarfsausweis ein Vor-Ort-Termin nötig?
In der Regel nicht. § 83 GModG erlaubt dem Aussteller, die Angaben des Eigentümers zu verwenden, solange kein Anlass für Zweifel besteht. Liegen Grundrisse, Schnitte und eine Baubeschreibung vor, erfassen wir das Gebäude daraus. Fehlen die Unterlagen, nimmt der Ingenieur Gebäudehülle und technische Gebäudeausrüstung vor Ort auf.
Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll, auch wenn er nicht Pflicht ist?
Wenn mehr als 10 Prozent der beheizten Fläche dauerhaft leer stehen, wenn die Verbräuche auffällig hoch sind, wenn ein komplexes Gebäude fundiert bewertet werden soll oder wenn eine Sanierung ansteht. Der Bedarfsausweis zeigt je Zone, welche Maßnahme wie viel bringt, und die Berechnung lässt sich für den GEG-Nachweis weiterverwenden.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Neubau, bei größeren Änderungen mit Gesamtbilanz und bei Erweiterungen um mehr als 50 m² (§ 80 Absatz 1 und 2 GModG). Er ist außerdem der einzige Weg, wenn keine drei zusammenhängenden Abrechnungsjahre vorliegen, die Leerstände zu hoch sind oder die Verbräuche nicht eindeutig dem Gebäude zugeordnet werden können, etwa weil Unterzähler fehlen. Nach einem Heizungstausch empfehlen wir ihn ebenfalls: Für die neue Anlage liegen noch keine drei Verbrauchsjahre vor.
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung der einzige zulässige Energieausweis; der Verbrauchsausweis bleibt dann reinen Wohngebäuden vorbehalten. Was der Ausweis ab 2027 zusätzlich enthält, steht auf der Seite Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert.
Wer stellt den Bedarfsausweis beim Ingenieurbüro Cornelsen aus?
Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, ausstellungsberechtigt nach § 88 GModG und seit 2007 auf Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude spezialisiert. Die Zonenbilanz läuft über unseren eigenen Rechenkern nach DIN V 18599. Mehr dazu unter Energieausweis-Aussteller.
Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, Kirchen und andere Gebäude für Gottesdienste, unbeheizte Gebäude, Betriebsgebäude zur Tierhaltung und Betriebsgebäude, die auf unter 12 Grad beheizt werden (§ 79 Absatz 4 GModG und § 2 GModG). Baudenkmäler sind bis zum 31. Dezember 2026 befreit; ab 2027 brauchen auch sie bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis.
Bei mir fehlt die Seite 3 des Bedarfsausweises. Wurde die vergessen?
Nein. Die Seite mit dem erfassten Energieverbrauch gibt es nur im Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis füllt stattdessen die Seite mit dem berechneten Energiebedarf.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Absatz 3 GModG), beim Bedarfsausweis ebenso wie beim Verbrauchsausweis.
In welchen Fällen verliert der Bedarfsausweis seine Gültigkeit?
Wenn das Gebäude so geändert wird, dass eine Gesamtbilanz nach § 38 GModG aufgestellt wird, oder wenn es um mehr als 50 m² Nutzfläche erweitert wird (§ 80 Absatz 2 GModG). Nach einer umfassenden Sanierung oder einem Anbau ist der Ausweis deshalb neu auszustellen. Werden nur einzelne Bauteile erneuert, bleibt er gültig.
Gilt der vom Ingenieurbüro Cornelsen erstellte Energieausweis bundesweit?
Ja. Der Energieausweis ist bundesrechtlich geregelt und gilt in jedem Bundesland, unabhängig vom Sitz des Ausstellers. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert.
Was kostet ein Bedarfsausweis Gewerbe?
Für den Bedarfsausweis wird das Gebäude in Zonen bilanziert; der Aufwand hängt an Zonenzahl, Anlagentechnik und Unterlagen. Kleine, einfach gegliederte Gewerbeflächen, etwa in Mischgebäuden, beginnen bei 500 € inklusive Mehrwertsteuer. Für größere Objekte stellen Sie eine kostenlose Anfrage; der Festpreis steht in der Antwort. Alle Stufen stehen unter Energieausweis Kosten.
Sind bei Mischgebäuden mit Gewerbeanteil zusätzliche Angaben erforderlich?
Ja. Bei einem Mischgebäude werden in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt: der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil. Für den Gewerbeteil brauchen wir zusätzlich die Art der Nutzung, die Art der Lüftung und Klimatisierung, falls vorhanden, sowie den Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung.
Müssen die Modernisierungsempfehlungen umgesetzt werden?
Nein. Die Empfehlungen informieren darüber, welche Maßnahmen sich für das Gebäude lohnen. Eine Pflicht zur Umsetzung begründen sie nicht.
Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?
Der Bedarfsausweis wird ab dem 1. Januar 2027 der einzige Energieausweis für Nichtwohngebäude. Er erhält Effizienzklassen von A bis G aus dem Verhältnis zum Referenzgebäude, nennt absolute Werte in Megawattstunden und wird nach DIN/TS 18599:2025-10 berechnet. Einzelheiten stehen unter Energieausweis ab 2027.
Bedarfsausweis Gewerbe
- Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die Zonierung benötigt.
- Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der verwendeten Baustoffe und TGA.
- Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage.
- Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nichtwohngebäuden möglich (kann immer verwendet werden).
Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
Verbrauchsausweis Wohnen
Der schnelle Ausweis für Verkauf und Vermietung.
- Aus drei Jahren Heizkostenabrechnung
- In 10 bis 20 Minuten ausgefüllt
- Bis Ende 2026: ab 5 Wohnungen, Baujahr ab 1978 oder saniert