Glossar

Die Fachbegriffe aus Energieausweis, Gebäudeenergiegesetz und DIN V 18599, kurz erklärt. Die Paragraphen sind die des Gesetzestexts GEG und GModG.

A

Anlagentechnik
Die technischen Anlagen für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und bei Nichtwohngebäuden Beleuchtung. Ihre Verluste gehen in den Bedarfsausweis ein.
Aushangpflicht
Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis sichtbar aushängen: behördlich genutzte ab 250 m², andere ab 500 m² Nutzfläche.
Aussteller
Person, die nach § 88 des Gesetzes zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, etwa ein Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation.

B

Bauteilnachweis
Nachweis bei der Erneuerung einzelner Bauteile im Bestand: Jedes neue Bauteil hält den Höchstwert des U-Werts aus Anlage 7 ein. Eine Gesamtbilanz ist dafür nicht nötig.
Bedarfsausweis
Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs nach DIN V 18599. Er bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik unter genormten Bedingungen, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Blower-Door-Test
Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes mit einem Gebläse in der Tür. Ein gemessener Wert senkt die rechnerischen Lüftungswärmeverluste im Bedarfsausweis.
Brennwertkessel
Heizkessel, der auch die Kondensationswärme des Abgases nutzt und deshalb einen höheren Wirkungsgrad hat als ein Niedertemperatur- oder Standardkessel.
Bußgeld
Verstöße gegen Vorlage, Übergabe oder Anzeigenangaben beim Energieausweis kosten bis zu 10.000 €, Verstöße gegen bauliche Anforderungen bis zu 50.000 € (§ 108).

D

Dämmung
Schicht mit geringer Wärmeleitfähigkeit auf oder in einem Bauteil, etwa Mineralwolle, Polystyrol oder Holzfaser. Sie senkt den U-Wert und damit die Transmissionswärmeverluste.
DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik. Es vergibt die Registriernummer jedes Energieausweises und kontrolliert Ausweise stichprobenweise.
DIN V 18599
Normenreihe für die energetische Bilanzierung von Gebäuden, die das Gesetz für den Bedarfsausweis und den GEG-Nachweis vorschreibt. Ab 2027 gilt die Ausgabe DIN/TS 18599:2025-10.

E

Effizienzklasse
Einstufung auf der Farbskala des Energieausweises. Wohngebäude erhalten A+ bis H nach dem Endenergiewert; Nichtwohngebäude ab 2027 A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude.
Endenergiebedarf
Rechnerisch ermittelte Energiemenge, die dem Gebäude unter genormten Bedingungen für Heizung, Warmwasser und Hilfsenergie zugeführt werden muss, in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.
Endenergieverbrauch
Witterungsbereinigter Mittelwert des gemessenen Verbrauchs aus drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren, bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Kennwert des Verbrauchsausweises.
Energieausweis
Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt und Gebäude vergleichbar macht. Er wird als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt und gilt zehn Jahre.
Energieträger
Der Brennstoff oder die Energiequelle der Heizung, etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holzpellets oder Strom für eine Wärmepumpe. Er bestimmt den Primärenergiefaktor.

G

Gebäudenutzfläche
Energetische Bezugsfläche des Wohngebäudes, auf die sich die Kennwerte beziehen. Sie ist größer als die Wohnfläche, weil beheizte Flure, Treppenhäuser und Keller mitzählen.
GEG
Gebäudeenergiegesetz, seit dem 1. November 2020 das Gesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Energieausweis. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz.
GEG-Nachweis
Öffentlich-rechtlicher Nachweis für Bauantrag und Fertigstellung, dass ein Neubau oder eine umfassende Sanierung die Anforderungen des Gesetzes einhält. Früher EnEV-Nachweis oder Wärmeschutznachweis.
GModG
Gebäudemodernisierungsgesetz, der Name des Gebäudeenergiegesetzes seit dem 29. Juli 2026. Die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab dem 1. Januar 2027.

H

Hüllfläche
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche: alle Bauteile, die beheizte Räume von außen, vom Erdreich oder von unbeheizten Räumen trennen. Je kompakter das Gebäude, desto kleiner die Hüllfläche je Quadratmeter.

K

Klimafaktor
Monatlich vom Deutschen Wetterdienst je Postleitzahl veröffentlichter Faktor, der den Heizverbrauch eines Zeitraums auf das langjährige Mittel am Referenzstandort Potsdam umrechnet.
Kleines Gebäude
Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche. Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften zum Energieausweis nicht.

L

Leerstand
Zeiten ohne Nutzung im Erfassungszeitraum des Verbrauchsausweises. Sie werden angegeben und rechnerisch berücksichtigt, damit ein leer stehendes Gebäude nicht besser dasteht, als es ist.
Luftdichtheit
Maß dafür, wie viel Luft unkontrolliert durch Fugen und Anschlüsse der Gebäudehülle strömt. Sie bestimmt die Lüftungswärmeverluste und wird mit dem Blower-Door-Test gemessen.

M

Mischgebäude
Gebäude mit Wohn- und Nichtwohnnutzung, etwa Läden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber. Je nach Anteil werden beide Teile getrennt bilanziert und erhalten eigene Ausweise.
Modernisierungsempfehlungen
Pflichtbestandteil des Energieausweises nach § 84: Maßnahmen, mit denen sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern lässt. Eine Pflicht zur Umsetzung begründen sie nicht.

N

Nettogrundfläche
Bezugsfläche des Nichtwohngebäudes, auf die sich die Kennwerte für Wärme und Strom beziehen.
Nichtwohngebäude
Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Büro, Laden, Halle, Hotel, Praxis, Schule. Es wird zonenweise nach DIN V 18599 bilanziert.
Nutzungszone
Bereich eines Nichtwohngebäudes mit einheitlichem Nutzungsprofil nach DIN V 18599-10, etwa Büro, Verkauf oder Lager. Jede Zone erhält eine eigene Bilanz.

O

Oberste Geschossdecke
Decke zwischen dem obersten beheizten Geschoss und dem unbeheizten Dachraum. Ist sie nicht gedämmt, ist sie eine der häufigsten Modernisierungsempfehlungen.

P

Primärenergiebedarf
Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers. Er bildet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einschließlich der Vorkette der Energieträger ab.
Primärenergiefaktor
Faktor je Energieträger nach § 22, der Gewinnung, Umwandlung und Transport bewertet. Niedrig bei Holz, Umweltwärme und Solarenergie, höher bei Heizöl und Strom.

R

Referenzgebäude
Gedachtes Gebäude mit der Geometrie des geplanten, aber den Bauteilen und Anlagen aus Anlage 1 des Gesetzes. Sein Primärenergiebedarf setzt die Anforderung im GEG-Nachweis.
Registriernummer
Nummer, die das DIBt für jeden Energieausweis vergibt. Sie steht auf dem Ausweis und macht ihn für Kontrollen nachvollziehbar.

S

Sanierung
Energetische Verbesserung eines bestehenden Gebäudes, etwa Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung. Bei einer Gesamtbilanz nach der Sanierung ist ein neuer Bedarfsausweis auszustellen.

T

Transmissionswärmeverlust
Wärme, die durch Wände, Dach, Fenster und Boden nach außen fließt. Der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T ist neben dem Primärenergiebedarf die zweite Anforderung im GEG-Nachweis.
Treibhausgasemissionen
Die mit dem Energiebedarf oder Energieverbrauch verbundenen Emissionen in Kilogramm CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr. Seit 2020 Pflichtangabe im Energieausweis.

U

U-Wert
Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in Watt je Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil.

V

Verbrauchsausweis
Energieausweis auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs aus drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren. Günstiger als der Bedarfsausweis, aber abhängig vom Verhalten der Nutzer.
Vorlagepflicht
Bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben (§ 80).

W

Wärmebrücke
Stelle der Gebäudehülle, an der mehr Wärme abfließt als in den angrenzenden Flächen, etwa Balkonplatten oder Fensterlaibungen. Sie wird im Bedarfsausweis pauschal oder im Detail berücksichtigt.
Wärmepumpe
Heizung, die Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser mit Strom auf Heiztemperatur bringt. Wegen des niedrigen Primärenergiefaktors der Umweltwärme fällt der Primärenergiebedarf gering aus.
Witterungsbereinigung
Umrechnung des gemessenen Heizverbrauchs mit Klimafaktoren auf ein mittleres Klima, damit ein kalter Winter oder ein milder Standort den Verbrauchsausweis nicht verzerrt.
Wohnfläche
Fläche der Wohnräume nach der Wohnflächenverordnung. Sie ist die Angabe, aus der im Verbrauchsausweis die Gebäudenutzfläche abgeleitet wird.
Wohngebäude
Gebäude, das überwiegend dem Wohnen dient. Für Wohngebäude gibt es den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis mit den Effizienzklassen A+ bis H.

Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.