Glossar
Die Fachbegriffe aus Energieausweis, Gebäudeenergiegesetz und DIN V 18599, kurz erklärt. Die Paragraphen sind die des Gesetzestexts GEG und GModG.
A
- Anlagentechnik
- Die technischen Anlagen für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und bei Nichtwohngebäuden Beleuchtung. Ihre Verluste gehen in den Bedarfsausweis ein.
- Aushangpflicht
- Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis sichtbar aushängen: behördlich genutzte ab 250 m², andere ab 500 m² Nutzfläche.
- Aussteller
- Person, die nach § 88 des Gesetzes zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, etwa ein Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation.
B
- Bauteilnachweis
- Nachweis bei der Erneuerung einzelner Bauteile im Bestand: Jedes neue Bauteil hält den Höchstwert des U-Werts aus Anlage 7 ein. Eine Gesamtbilanz ist dafür nicht nötig.
- Bedarfsausweis
- Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs nach DIN V 18599. Er bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik unter genormten Bedingungen, unabhängig vom Nutzerverhalten.
- Blower-Door-Test
- Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes mit einem Gebläse in der Tür. Ein gemessener Wert senkt die rechnerischen Lüftungswärmeverluste im Bedarfsausweis.
- Brennwertkessel
- Heizkessel, der auch die Kondensationswärme des Abgases nutzt und deshalb einen höheren Wirkungsgrad hat als ein Niedertemperatur- oder Standardkessel.
- Bußgeld
- Verstöße gegen Vorlage, Übergabe oder Anzeigenangaben beim Energieausweis kosten bis zu 10.000 €, Verstöße gegen bauliche Anforderungen bis zu 50.000 € (§ 108).
D
- Dämmung
- Schicht mit geringer Wärmeleitfähigkeit auf oder in einem Bauteil, etwa Mineralwolle, Polystyrol oder Holzfaser. Sie senkt den U-Wert und damit die Transmissionswärmeverluste.
- DIBt
- Deutsches Institut für Bautechnik. Es vergibt die Registriernummer jedes Energieausweises und kontrolliert Ausweise stichprobenweise.
- DIN V 18599
- Normenreihe für die energetische Bilanzierung von Gebäuden, die das Gesetz für den Bedarfsausweis und den GEG-Nachweis vorschreibt. Ab 2027 gilt die Ausgabe DIN/TS 18599:2025-10.
E
- Effizienzklasse
- Einstufung auf der Farbskala des Energieausweises. Wohngebäude erhalten A+ bis H nach dem Endenergiewert; Nichtwohngebäude ab 2027 A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude.
- Endenergiebedarf
- Rechnerisch ermittelte Energiemenge, die dem Gebäude unter genormten Bedingungen für Heizung, Warmwasser und Hilfsenergie zugeführt werden muss, in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.
- Endenergieverbrauch
- Witterungsbereinigter Mittelwert des gemessenen Verbrauchs aus drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren, bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Kennwert des Verbrauchsausweises.
- Energieausweis
- Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt und Gebäude vergleichbar macht. Er wird als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt und gilt zehn Jahre.
- Energieträger
- Der Brennstoff oder die Energiequelle der Heizung, etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holzpellets oder Strom für eine Wärmepumpe. Er bestimmt den Primärenergiefaktor.
G
- Gebäudenutzfläche
- Energetische Bezugsfläche des Wohngebäudes, auf die sich die Kennwerte beziehen. Sie ist größer als die Wohnfläche, weil beheizte Flure, Treppenhäuser und Keller mitzählen.
- GEG
- Gebäudeenergiegesetz, seit dem 1. November 2020 das Gesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Energieausweis. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz.
- GEG-Nachweis
- Öffentlich-rechtlicher Nachweis für Bauantrag und Fertigstellung, dass ein Neubau oder eine umfassende Sanierung die Anforderungen des Gesetzes einhält. Früher EnEV-Nachweis oder Wärmeschutznachweis.
- GModG
- Gebäudemodernisierungsgesetz, der Name des Gebäudeenergiegesetzes seit dem 29. Juli 2026. Die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab dem 1. Januar 2027.
H
- Hüllfläche
- Die wärmeübertragende Umfassungsfläche: alle Bauteile, die beheizte Räume von außen, vom Erdreich oder von unbeheizten Räumen trennen. Je kompakter das Gebäude, desto kleiner die Hüllfläche je Quadratmeter.
K
- Klimafaktor
- Monatlich vom Deutschen Wetterdienst je Postleitzahl veröffentlichter Faktor, der den Heizverbrauch eines Zeitraums auf das langjährige Mittel am Referenzstandort Potsdam umrechnet.
- Kleines Gebäude
- Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche. Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften zum Energieausweis nicht.
L
- Leerstand
- Zeiten ohne Nutzung im Erfassungszeitraum des Verbrauchsausweises. Sie werden angegeben und rechnerisch berücksichtigt, damit ein leer stehendes Gebäude nicht besser dasteht, als es ist.
- Luftdichtheit
- Maß dafür, wie viel Luft unkontrolliert durch Fugen und Anschlüsse der Gebäudehülle strömt. Sie bestimmt die Lüftungswärmeverluste und wird mit dem Blower-Door-Test gemessen.
M
- Mischgebäude
- Gebäude mit Wohn- und Nichtwohnnutzung, etwa Läden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber. Je nach Anteil werden beide Teile getrennt bilanziert und erhalten eigene Ausweise.
- Modernisierungsempfehlungen
- Pflichtbestandteil des Energieausweises nach § 84: Maßnahmen, mit denen sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern lässt. Eine Pflicht zur Umsetzung begründen sie nicht.
N
- Nettogrundfläche
- Bezugsfläche des Nichtwohngebäudes, auf die sich die Kennwerte für Wärme und Strom beziehen.
- Nichtwohngebäude
- Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Büro, Laden, Halle, Hotel, Praxis, Schule. Es wird zonenweise nach DIN V 18599 bilanziert.
- Nutzungszone
- Bereich eines Nichtwohngebäudes mit einheitlichem Nutzungsprofil nach DIN V 18599-10, etwa Büro, Verkauf oder Lager. Jede Zone erhält eine eigene Bilanz.
O
- Oberste Geschossdecke
- Decke zwischen dem obersten beheizten Geschoss und dem unbeheizten Dachraum. Ist sie nicht gedämmt, ist sie eine der häufigsten Modernisierungsempfehlungen.
P
- Primärenergiebedarf
- Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers. Er bildet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einschließlich der Vorkette der Energieträger ab.
- Primärenergiefaktor
- Faktor je Energieträger nach § 22, der Gewinnung, Umwandlung und Transport bewertet. Niedrig bei Holz, Umweltwärme und Solarenergie, höher bei Heizöl und Strom.
R
- Referenzgebäude
- Gedachtes Gebäude mit der Geometrie des geplanten, aber den Bauteilen und Anlagen aus Anlage 1 des Gesetzes. Sein Primärenergiebedarf setzt die Anforderung im GEG-Nachweis.
- Registriernummer
- Nummer, die das DIBt für jeden Energieausweis vergibt. Sie steht auf dem Ausweis und macht ihn für Kontrollen nachvollziehbar.
S
- Sanierung
- Energetische Verbesserung eines bestehenden Gebäudes, etwa Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung. Bei einer Gesamtbilanz nach der Sanierung ist ein neuer Bedarfsausweis auszustellen.
T
- Transmissionswärmeverlust
- Wärme, die durch Wände, Dach, Fenster und Boden nach außen fließt. Der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T ist neben dem Primärenergiebedarf die zweite Anforderung im GEG-Nachweis.
- Treibhausgasemissionen
- Die mit dem Energiebedarf oder Energieverbrauch verbundenen Emissionen in Kilogramm CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr. Seit 2020 Pflichtangabe im Energieausweis.
U
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in Watt je Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil.
V
- Verbrauchsausweis
- Energieausweis auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs aus drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren. Günstiger als der Bedarfsausweis, aber abhängig vom Verhalten der Nutzer.
- Vorlagepflicht
- Bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben (§ 80).
W
- Wärmebrücke
- Stelle der Gebäudehülle, an der mehr Wärme abfließt als in den angrenzenden Flächen, etwa Balkonplatten oder Fensterlaibungen. Sie wird im Bedarfsausweis pauschal oder im Detail berücksichtigt.
- Wärmepumpe
- Heizung, die Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser mit Strom auf Heiztemperatur bringt. Wegen des niedrigen Primärenergiefaktors der Umweltwärme fällt der Primärenergiebedarf gering aus.
- Witterungsbereinigung
- Umrechnung des gemessenen Heizverbrauchs mit Klimafaktoren auf ein mittleres Klima, damit ein kalter Winter oder ein milder Standort den Verbrauchsausweis nicht verzerrt.
- Wohnfläche
- Fläche der Wohnräume nach der Wohnflächenverordnung. Sie ist die Angabe, aus der im Verbrauchsausweis die Gebäudenutzfläche abgeleitet wird.
- Wohngebäude
- Gebäude, das überwiegend dem Wohnen dient. Für Wohngebäude gibt es den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis mit den Effizienzklassen A+ bis H.
Stand: 21.10.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
Preise
Verbrauchsausweis Wohngebäude ab 65 €
Bedarfsausweis Wohngebäude ab 115 €
Verbrauchsausweis Gewerbe ab 95 €
Bedarfsausweis Gewerbe ab 500 €
GEG-Nachweis Wohngebäude ab 350 €
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